Lernentwicklungsgespräche statt Zwischenzeugnis

 

Die rundum positiven Erfahrungen aus den im Schuljahr 2016-17 eingeführtem Lernentwicklungsgesprächen in den Klassen 2 und 3, sowie die sehr positive Resonanz der Eltern- und Schülerbefragung ermutigen uns, dieses Verfahren auch weiterhin bei uns durchzuführen.

Unsere Schule wird also das Zwischenzeugnis in den Klassen 1, 2 und 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch der Lehrkraft mit dem Kind im Beisein der Eltern ersetzen. Die ist seit 2015 für alle Grundschulen in Bayern möglich.

Die Schüler/innen füllen im Vorfeld dieses Gesprächs einen Selbsteinschätzungs­bogen aus, indem sie ihr individuelles Selbstbild erklären. 

Die Lehrkraft des Kindes füllt in Zusammenarbeit mit den Fachkolleginnen einen identischen Bogen für das Kind aus.

Im Lernentwicklungsgespräch werden dann die beiden Bögen verglichen. Die Lehrkraft führt mit dem Kind ein Gespräch über seine Stärken, aber auch über die „Baustellen“, an denen gemeinsam noch gearbeitet werden muss. Das Kind ist dabei immer der Hauptgesprächspartner.

Die Eltern hören bei dem Gespräch hauptsächlich zu. Natürlich können die Eltern an der einen oder anderen Stelle fragen. Für ein ausführliches Elterngespräch ist jedoch die Elternsprechstunde da, in der auch der Notenstand abgefragt werden kann.

Am Ende des Gesprächs kann (muss aber nicht) eine Zielvereinbarung stehen, die das Kind, die Eltern und die Lehrkraft unterschreiben.

Die Lernentwicklungsgespräche finden nach Termin außerhalb der Unterrichtszeit der Lehrkraft am Nachmittag statt.

Am Tag der Ausgabe des Zwischenzeugnisses erhalten die Schüler/innen das Original des Lehrerbogens (mit integrierten Kindereinschätzungen) mit nach Hause. Eine Kopie wird, wie dies auch beim herkömmlichen Zwischenzeugnis der Fall war, dem Schülerbogen des Kindes beigelegt.

Übersicht über Zeugnisse/Lernentwicklungsgespräche:

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

Lernentwicklungsgespräch

Lernentwicklungsgespräch

Lernentwicklungsgespräch (+Noten)

Zwischenbericht

Jahreszeugnis

Jahreszeugnis

Jahreszeugnis

Übertrittszeugnis

 

 

 

 

Jahreszeugnis

 

 

rot: mit Noten                          schwarz: keine Noten, Wortgutachten